So können Anleger Schiffsbeteiligungen kaufen

Anleger, die sich für einen geschlossenen Fonds interessieren, der das Anlagekapital in Schiffe investiert, können sich an ihre Hausbank, an einen Fondsvermittler oder direkt an den Emittenten des Fonds wenden. In der Regel wird für den Kauf von Fondsanteilen eines geschlossenen Fonds ein Ausgabeaufschlag, auch Agio genannt, in Höhe von 5 % des Investitionskapitals berechnet. Sobald ein Anleger sich für den Kauf von Fondsanteilen eines geschlossen Fonds entschieden hat, kann er sich aussuchen, ob er sich namentlich als Kommanditist in das Handelsregister eintragen lässt oder ob er den Kauf über einen Treuhänder abwickelt. In diesem Fall wird der Treuhänder in das Handelsregister eingetragen, der Anleger erhält aber die Gewinne aus der Geldanlage beziehungsweise haftet als Kommanditist für eventuelle Verluste der Fondsgesellschaft. Eine direkte Eintragung in das Handelsregister hat für die Erben des Anlegers allerdings den Vorteil, dass sie eine geringere Erbschaftssteuer zahlen müssen, sollte der Anleger während der Laufzeit des geschlossenen Fonds versterben. Auch eine Schenkung zu Lebzeiten des Anlegers profitiert bei einer direkten Eintragung des Kommanditisten in das Handelsregister von Steuervorteilen. Das resultiert daraus, dass die Bemessungsgrundlage für die Erbschaftssteuer beziehungsweise für die Schenkungssteuer der jeweilige Steuerbilanzwert der Geldanlage ist. Dieser Bilanzwert ist durch die degressive Abschreibung geschlossener Fonds und durch die teilweise Rückzahlung von Anteilen während der Laufzeit des Fonds oft sehr gering oder er kann sogar negativ ausfallen. Auch weitere Bewertungsabschläge, Freibeträge und Tarifbegrenzungen gemäß des Erbschaftssteuergesetzes finden bei geschlossenen Fonds Anwendung. Dazu müssen die Erben oder die Beschenkten aber die Fondsanteile mindestens fünf Jahre lang behalten beziehungsweise der geschlossene Fonds muss noch mindesten fünf Jahre nach der Erbschaft oder der Schenkung bestehen.